Wir beraten Sie kostenlos
Eine geeignete Pflege-unterstützende Haushaltshilfe zu finden, erfordert Sorgfalt und Einfühlungsvermögen. Aus diesem Grund ist für uns ein ausführliches Beratungsgespräch sehr wichtig. Wir möchten Sie und die zu betreuende Person genau kennen lernen. Unser Beratungsgespräch und der Fragebogen bilden die Basis für die Vermittlung einer engagierten und vertrauenswürdigen Pflege-unterstützende Haushaltshilfe.
Legalität der Pflege-unterstützenden Haushaltshilfen
Eine angestellte Pflege-unterstützende Haushaltshilfe ist bei unserer ausländischen Partnerfirma unter Vertrag. Sie zahlt alle erforderlichen Sozialabgaben, wie Kranken- und Rentenversicherung und die abzuführende Lohnsteuer in ihrem Heimatland. Dies ist legal, da die Pflege- unterstützenden Haushaltshilfen in den EU - Beitrittsstaaten fest angestellt, sozial- und kranken versichert sind.
Wie schnell kann die Pflege-unterstützende Haushaltshilfe ihren Einsatz beginnen?
nachdem wir im Beratungsgespräch Ihr Anforderungsprofil anhand unseres Fragebogens ermittelt haben, sorgen wir umgehend für die Auswahl von geeignetem Personal. Wir ersparen Ihnen lästige Formalitäten und bleiben die gesamte Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner. Bitte haben Sie Verständnis, dass es jedoch auch einer gewissen Vorlaufzeit bedarf, bis die Pflege-unterstützenden Haushaltshilfe bei Ihnen eintrifft.
Wie funktioniert die Betreuung?
Die Pflege-unterstützenden Haushaltshilfe kehrt nach einem kurzen Heimaturlaub in der Regel immer wieder in dieselbe Familie zurück. Dieses setzt allerdings voraus, dass das Einverständnis hierzu auf beiden Seiten besteht. Die Mindesteinsatz dauer liegt bei einem Monat. Der Aufenthalt kann auch individuell geregelt werden, z. B. 2-3 Monate oder länger als 3 Monate. In Absprache mit Ihnen und uns ist ein kürzerer oder ein längerer Arbeitseinsatz möglich. Wenn gewünscht, sorgen wir in der Urlaubszeit für eine qualifizierte Vertretung.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Grundsätzlich gelten die Arbeitszeitregelungen des Landes, in dem die Pflege-unterstützenden Haushaltshilfen angestellt sind, das sind in der Regel 38 - 41 Stunden pro Woche. Die Haushaltshilfe wird im Haushalt der zu pflegenden Person leben und daher die Arbeitszeit in kleinen Intervallen erledigen. So ist es möglich, eine 24 - Stunden- Bereitschaft zu gewährleisten.
Eine 24-Stunden-Betreuung ist nicht mit einer 24-stündigen Arbeitszeit gleichzusetzen. Arbeitskräfte haben in Deutschland in der Regel durchschnittlich einen acht- bis maximal zehnstündigen Arbeitstag zuzüglich der Pausen- und Ruhezeiten.
Zwischen dem Ende einer Arbeitszeit und dem Beginn der darauf folgenden müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Welche Arbeiten verrichtet die Haushalts- Betreuungs- oder Pflegekraft
Die Zulassung als Haushaltshilfe zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen. Notwendige pflegerische Haushaltshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen insbesondere bei folgenden Alltagshandlungen:
|